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Gartenvögel
Junge Pflanze der Beifußblättrigen Ambrosie mit gefiederten, tief eingeschnittenen Blättern auf offenem Boden
Junge Ambrosia-Pflanze: Die Blätter sind gefiedert und tief eingeschnitten. Foto: SB Johnny, CC BY-SA 3.0, über Wikimedia Commons

9 Min. Lesezeit

Ambrosia im Vogelfutter erkennen: So prüfen Sie Futter und Futterplatz

Die Beifuß-Ambrosie ist eine eingeschleppte Pflanze mit stark allergenen Pollen, und ein wichtiger Weg in private Gärten führt über das Futterhaus. Das Julius Kühn-Institut (JKI) schreibt dazu knapp: „In privaten Gärten findet man sie vor allem unter Vogelfutterplätzen.“ Grund zur Panik ist das nicht: Amtliche Kontrollen zeigen einen Rückgang der Belastung, auch nach Einführung eines EU-Höchstgehalts 2012. Einzelne Samen können aber weiterhin im Futter stecken. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ambrosia im Vogelfutter erkennen, welche Mischungen genauer hinzusehen lohnen und was Sie tun, wenn unter dem Futterhaus eine Pflanze wächst.

Warum landet Ambrosia im Vogelfutter, und warum betrifft das Ihren Garten?

Kurz gesagt: Die Samen kommen mit Sonnenblumenkernen und anderen Saaten ins Futter, können unter dem Futterplatz keimen, und das Problem sind die Pollen der Pflanze, nicht die Samen im Vogelmagen.

Laut JKI wächst Ambrosia „als Ackerunkraut in Sonnenblumenfeldern“. Bei der Ernte gelangen ihre Samen mit in die Ware. Als Herkünfte, bei denen mit Belastungen zu rechnen ist, nennt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) „Osteuropa, Ungarn, Frankreich, Italien und Österreich“.

Dass Vogelfutter zur Verbreitung beitragen kann, hält auch die EU-Verordnung (EU) Nr. 574/2011 fest. Gestützt auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) heißt es dort, „dass Vogelfutter wesentlich zur Verbreitung von Ambrosia spp. beitragen kann, insbesondere in vorher nicht betroffenen Gebieten“. In Bayern nahm man für die 2014/15 gefundenen Bestände als wichtigsten Einschleppungsweg „die Einbringung mit Vogelfutter (57 %)“ an, so der Erfahrungsbericht des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Für die Vögel selbst sind die Samen laut BVL „keine unmittelbare Gefahr für die Tiergesundheit“. Heikel sind die Pollen der ausgewachsenen Pflanze: Laut JKI reichen „schon geringe Pollenkonzentrationen (5 - 10 Pollen pro Kubikmeter Luft)“ aus, „um einen allergischen Anfall auszulösen“. Auch Menschen ohne bisherige Pollenallergie können eine entwickeln. Die EU-Verordnung nennt Konjunktivitis und Asthma als mögliche Folgen.

Warum auch einzelne Samen eine Rolle spielen können: Eine große Pflanze kann laut JKI „bis zu 60.000 Samen“ bilden, und diese bleiben im Boden sehr lange keimfähig. Die Angaben dazu gehen auseinander. Das BVL spricht von „mehr als 30 jährige[r] Keimfähigkeit“, das JKI von „mehrere[n] Jahrzehnte[n]“. In einem Experiment, das die Ambrosia-Leitlinien des JKI und seiner Partner beschreiben, waren nach 20 Jahren im Boden noch 85 % der Samen keimfähig, nach 40 Jahren noch 4 %.

Wie viel Ambrosia darf im Vogelfutter sein, und was bedeutet „ambrosiafrei“?

Faustregel: Es gilt ein Höchstgehalt von 50 mg Ambrosia-Samen pro Kilogramm Futter, grob etwa 10 Samen. Ein Futter ohne jeden Samen garantiert das nicht.

Die Regel stammt aus der Verordnung (EU) Nr. 574/2011 (Anhang I Abschnitt VI Nr. 11) und gilt laut deren Artikel 2 „ab dem 1. Januar 2012“. Für „Samen von Ambrosia spp.“ liegt der Höchstgehalt in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und in „Mischfuttermittel[n], die ungemahlene Körner und Samen enthalten“, bei 50 mg/kg, bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %. Die amtliche konsolidierte Fassung der Richtlinie 2002/32/EG (Stand 28.11.2019) bestätigt diesen Wert, dort nach Neunummerierung als Abschnitt VI Nr. 6. Das BVL formuliert denselben Bezug als „Trockensubstanzgehalt von 88%“.

Einen höheren Höchstgehalt von 200 mg/kg gibt es nur für Hirse und Sorghum, „die nicht zur direkten Verfütterung an Tiere bestimmt sind“. Für Vogelfutter ist das nicht der maßgebliche Wert. Das BVL stellt klar, dass der 200er-Wert nicht für Partien gilt, die direkt verfüttert werden, „z.B. in Form von Winterstreufutter für Vögel; dafür gilt ein Höchstgehalt von 50 mg/kg.“ Und weiter: „Dabei ist es unerheblich, ob die identifizierten Samen noch keimfähig sind.“

Was passiert, wenn ein Futter darüber liegt? Dann darf es laut BVL „nach § 23 Absatz 1 der Futtermittelverordnung weder in den Verkehr gebracht noch verfüttert werden“. Solche Ware durch Mischen mit sauberer zu verdünnen, ist unzulässig, Reinigen dagegen erlaubt.

Zwei verbreitete Missverständnisse sollten Sie kennen. Der NABU NRW schrieb 2012 vereinfacht, ambrosiahaltige Futtermittel dürften weder gehandelt noch eingeführt werden. Tatsächlich betrifft die Regel nur Ware über dem Höchstgehalt; geringe Mengen bis 50 mg/kg sind zulässig. Und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schreibt auf einer Seite, im Futter dürften „nicht mehr als 50“ „keimfähige Samen“ enthalten sein. Maßgeblich ist aber der Verordnungstext: Der Wert ist ein Gewicht in mg/kg, und auf die Keimfähigkeit kommt es nicht an.

Wie viele Samen sind 50 mg? Das Bayerische Gesundheitsministerium rechnet mit „ca. 10 Samen pro kg Futtermittel“ und folgert: „Da aber weiterhin eine Belastung von bis zu 10 Ambrosia-Samen pro kg zulässig ist, gilt weiterhin Vorsicht im Umgang mit Vogelfutter“. Die Zahl ist nur eine Größenordnung. Mit dem vom BVL verwendeten mittleren Samengewicht ergeben sich rechnerisch etwa 9 Samen, mit in Frankreich gemessenen Samengewichten 13 bis 29.

Aufdrucke wie „Ambrosia kontrolliert“ sind keine Garantie. In den Jahren 2009/2010 fanden sich laut BVL in 11 von 106 so gekennzeichneten Mischfuttermitteln „ein bis 160 Samen der Beifuß-Ambrosie/kg“. Der NABU Münster betont, ein solcher Aufdruck bedeute „nicht, dass gar keine Samen dieser Art vorhanden sein können“. Ähnlich äußert sich der LBV, der allerdings selbst Vogelfutter verkauft.

Wie erkennen Sie Ambrosia-Samen im Futter?

Achten Sie auf braune, holzige Körnchen von wenigen Millimetern mit einem Kranz aus Zacken oder Stacheln. Sie sind etwa so groß wie Hirsesamen.

Das BVL beschreibt die Früchte als „etwa 2 bis 4 mm groß“ mit einem „charakteristischen Zackenkranz“, der ihnen „ein sehr markantes Aussehen“ gibt. Die Leitlinien des JKI sprechen von einer „holzige[n], rotbraune[n] Schließfrucht (Achäne) von 3-4 mm Länge“, die in der Größe aber stark variiert. Das LGL beschreibt die Samen als „etwa 3-4-mm groß (so groß wie Hirsesamen), braun“ mit „stachelige[n] Spitzen“. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau nennt etwas größere Werte: „Die 4 bis 5 mm langen Samen besitzen 5 bis 6 aufrechte Stacheln.“ Für die Praxis heißt das: Suchen Sie nach kleinen braunen Körnchen mit Stachelkrone, nicht nach einer exakten Größe.

Wie das Amt prüft, zeigt das BVL-Merkblatt: Mindestens 500 g Probe werden über Siebe mit 4 mm und 1,5 mm Maschenweite in drei Fraktionen getrennt, die Samen dann „unter Verwendung einer Lupe oder eines Stereomikroskops“ bestimmt. „Der Großteil der ganzen Beifuß-Ambrosie-Früchte/Samen befindet sich in der mittleren Siebfraktion.“ Eine behördliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Sichtprüfung für Laien haben wir nicht gefunden; das Bayerische Gesundheitsministerium gibt Verbrauchern aber einen Tipp zum Sieben (siehe unten). Aus der Labormethode leiten wir ab, dass sich zu Hause eine Lupe lohnt und dass Sie vor allem die mittelgroßen Körner genau ansehen sollten. Das ist unsere Schlussfolgerung, keine amtliche Empfehlung.

Selbst sieben ist möglich, hat aber Grenzen. Das Bayerische Gesundheitsministerium rät: „Das Vogelfutter kann selbst durch Sieben gereinigt werden, z.B. mit einem Salatseiher oder Sandsieb mit Maschenweite von ca. 4 mm. Die ausgesiebten Ambrosiasamen sollten in der Restmülltonne entsorgt werden.“ Laut BVL lassen sich die Samen mechanisch aber „lediglich aus großkörnigen Saaten wie z.B. Sonnenblumenkernen mit Erfolg entfernen“. In Hirse- und Kleinsaatmischungen hilft Sieben daher kaum, weil die Samen laut LGL etwa so groß wie Hirsesamen sind.

Welches Vogelfutter ist riskant, und wie stark ist Futter heute belastet?

Sonnenblumenkerne, Milokorn und Hirse verdienen den genauesten Blick. Überschreitungen des Höchstgehalts waren in den vorliegenden amtlichen Kontrollen aber selten.

Die höchsten Werte fand die Futtermittelüberwachung laut BVL 2008 in Rohwaren beziehungsweise Einzelfuttermitteln: bei Sonnenblumenkernen bis zu 1300 Samen/kg, bei Milokorn bis zu 446/kg. In fertigen Winterstreu- beziehungsweise Wildvogelfuttern lag der Höchstwert 2008 bei 288 Samen/kg. 2009/2010 waren es bei Sonnenblumenkernen bis zu 630/kg, und zwar „auch vorgereinigte Sonnenblumenkerne“. Hirse ist aus einem anderen Grund heikel: Die Ambrosia-Samen sind etwa so groß wie Hirsesamen und lassen sich daraus kaum heraussieben.

Die vorliegenden Zahlen deuten auf eine Verbesserung hin, sie messen aber Verschiedenes und sind deshalb nicht direkt miteinander vergleichbar. 2008 fanden sich laut BVL in 38,8 % der untersuchten Winterstreufutter und Wildvogel-Ergänzungsfutter überhaupt Ambrosia-Samen. Das ist der Anteil mit irgendeinem Fund, nicht der Anteil über dem Höchstgehalt. Über 50 mg/kg lagen laut BVL 2009/2010 5,3 % der Mischfuttermittel, in den amtlichen Kontrollen 2012 bis 2014 dann 35 von 980 Proben (3,6 %), allerdings über Einzel- und Mischfuttermittel aller Art hinweg, nicht nur Vogelfutter. In Bayern sank der Anteil der Proben mit Ambrosia-Samen laut LGL von bis zu 41 % (2007) auf zuletzt etwa 14 %; laut Bildunterschrift umfasst die Auswertung die Jahre 2006 bis 2013, der Wert bezieht sich also vermutlich auf 2013. Das LGL Bayern fand 2017 in 6 von 38 Proben Ambrosia, darunter drei Vogelfuttermischungen, aber „in keinem Fall“ eine Überschreitung des zulässigen Höchstgehalts.

Einordnung: Futter über dem Höchstgehalt war in den vorliegenden Kontrollen selten, einzelne Samen im erlaubten Rahmen bleiben möglich. Neuere amtliche Zahlen als die von 2017 lagen für diesen Artikel nicht vor.

Wie finden Sie Ambrosia unter dem Futterhaus, und wie entfernen Sie sie?

Kontrollieren Sie den Boden unter dem Futterplatz ab dem Frühsommer und ziehen Sie Ambrosia mit Handschuhen heraus, bevor sie blüht. Entsorgen Sie die Pflanzen im Restmüll.

Typisch sind laut JKI „der ährenähnliche männliche Blütenstand am Ende der Triebe, die doppelt fiederteiligen Blätter mit grüner Unterseite, die abstehend behaarten, oft rötlichen Stängel“. Junge Pflanzen haben laut Pflanzenschutzamt Berlin gegenständige Blätter und dadurch ein „auffallend symmetrisches Aussehen“. Verwechseln kann man Ambrosia mit Gemeinem Beifuß, Wilder Möhre oder Gänsefuß.

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Die Blütezeit gibt das JKI mit Juli bis Oktober an, das Pflanzenschutzamt Berlin nennt als Hauptblüte August bis Oktober; andere Quellen weichen um einige Wochen ab. Wer ab Frühsommer unter dem Futterplatz nachsieht, hat gute Chancen, die Pflanzen vor der Blüte zu finden.

Zum Entfernen rät das JKI, junge Pflanzen „mit Handschuhen vor der Blüte“ auszureißen. Bei blühenden Pflanzen empfiehlt es Handschuhe und Feinstaubmaske, und Allergiker sollten das nicht selbst übernehmen. Größere Bestände sollten laut JKI gemeldet werden, unter anderem an ambrosia@julius-kuehn.de.

Bei der Entsorgung unterscheiden sich die Empfehlungen der Behörden. Das JKI erlaubt für junge, nicht blühende Pflanzen Kompost oder Mülltonne; blühende gehören „in einer Plastiktüte in den Hausmüll“. Das Bayerische Gesundheitsministerium rät strenger, Pflanzen ab Juli in Plastiktüten in den Restmüll zu geben, „nicht in die Biotonne oder auf den Kompost“, und auch Vogelfutterreste im Restmüll zu entsorgen. Im Privatgarten ist der Restmüll die Variante auf der sicheren Seite.

Checkliste für die Futtersaison

Quellen

Veröffentlicht am 28. September 2026

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